Networker – Handelsvertreter oder Händler?

Networker sind keine Handelsvertreter im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), sondern selbständige Händler. Während Handelsvertreter Geschäfte für ein Vertragsunternehmen vermitteln, betreiben Händler (Einzelhändler) ein eigenes Handelsgewerbe auf eigene Rechnung.

Rechtlich werden zwar Networker mangels aktueller Gesetzesgrundlage oftmals als Handelsvertreter behandelt, sind jedoch nur dann wirklich Handelsvertreter, wenn sie einen ausdrücklichen Handelsvertretervertrag haben. Dieser ist im Network Marketing allerdings eher Ausnahme als Regel.

Ein Networker (Einzelhändler) arbeitet auch nicht für „sein“ Mutterunternehmen, sondern betreibt sein eigenes Unternehmen. Das Network ist lediglich Lieferant und gewährt die lt. Marketingplan und Vertragsbedingungen ausgewiesenen Zusatzleistungen.

Network Marketing ist eine besondere Form des Direktvertriebs und vereinigt Komponenten des Einzelhandels, Franchising und Handelsvertreteraufgaben unter einem Dach, kann so Vorteile aus allen Bereichen bieten und ist für andere Zielgruppen interessant als diejenigen, die sich mit einem kostenintensiven Ladengeschäft selbständig machen, ein meist sehr teures Franchise-Konzept in Lizenz übernehmen oder als Handelsvertreter ein eingeschränktes Gebiet betreuen wollen.

Ein Networker ist selbständiger Einzelhändler bzw. Vermittler (ohne kostenintensiven Laden, Angestellte, Equipment), nutzt dennoch sehr günstig bis kostenlos ein bereits „schlüsselfertiges“ Gesamtkonzept (ähnlich wie beim Franchising) und kann ähnlich einem Handelsvertreter im Direktvertrieb vor Ort am Kunden arbeiten, ohne von den diesen 3 Möglichkeiten üblicherweise anhaftenden Nachteilen beeinträchtigt zu werden.

© 11.2007 by Norbert Warnke

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