Als Vorteilskunden bezeichnen wir in der Regel Verbraucher, die sich bei einem Network registrieren, um für sich selbst zum Eigenbedarf Waren günstiger einkaufen zu können. Bei einigen Networks kann ein Verbraucher sich über einen Vertriebspartner als Vorteilskunde ganz offiziell registrieren und dann halt zum Einkaufspreis einkaufen.
Die Registrierung von Vorteilskunden soll allerdings nicht die Regel sein, sondern die Ausnahme. Es sollte immer eine Einzelfallentscheidung sein, ob es Sinn macht, einem Kunden diesen Weg anzubieten. Als Networker verlieren wir mit Registrierung eines Kunden als Vorteilskunde die Handelsspanne und es bleibt lediglich die Umsatzprovision. Schon deshalb will die Registrierung als Vorteilskunde wohl überlegt sein.
Sinnvoll sind Vorteilskunden beispielsweise dann, wenn sich eine Belieferung über weitere Strecken nicht rechnet, also die Lieferkosten die Handelsspanne erreichen bzw. überschreiten, der Aufwand der Belieferung unverhältnismässig hoch wäre oder in der näheren Umgebung des Kunden bzw. Interessenten kein aktiver Vertriebspartner tätig ist, der die Belieferung dieses Kunden übernehmen könnte.
Sinnvoll ist dieser Weg auch dann, wenn ein Interessent am Geschäft erst einmal nur die Produkte kennenlernen und selbst ausprobieren möchte. Zum vollwertigen Vertriebspartner wird er in dem Moment, in dem er beginnt, eigene Kunden zu beliefern oder/und weitere Partner zu werben bzw. wird zum gewerblichen Vorteilskunden (Reseller oder Dienstleister), wenn er beginnt, Dienstleistungen mit den Produkten zu erbringen. In dem Moment ist auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich
Reseller und Dienstleister zählen also zu den gewerblichen Vorteilskunden, denn sie arbeiten gewerblich (mit Absicht der Gewinnerzielung) mit unseren Produkten, verkaufen sie weiter (Reseller) oder erbringen Leistungen mit den Produkten. Einem Unternehmer empfiehlt es sich besonders, diese Möglichkeit anzubieten, denn ein Gewerbetreibender hat selbstverständlich zum einen besonderes Interesse daran, Waren zum „Grosshandelspreis“ einzukaufen und zum anderen offene Ohren für diese Möglichkeit, aber oft nicht für den Aufbau einer eigenen Partnerstruktur.
Ob ein Vorteilskunde mit den Produkten arbeitet oder sie einfach zum eigenen Bedarf verwendet, ist allein seine Angelegenheit. Ein Vorteilskunde, der nur für den eigenen privaten Bedarf Waren bezieht, ist nicht gewerblich tätig, da er weder Dienstleistungen anbietet, verkauft, noch Partner wirbt, sondern einfach nur einkauft. Mit Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, also einer Tätigkeit mit Absicht der Gewinnerzielung, ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich. Die gewerbliche Tätigkeit beginnt, so bald Waren an Dritte weiterverkauft werden, der erste eigene Vertriebspartner geworben wird oder sogar schon dann, wenn Waren mit der Absicht des Weiterverkaufs oder anderweitiger gewerblicher Nutzung eingekauft werden.
Wer als Vorteilskunde geworben oder registriert wird, muss auch darüber informiert werden, dass er in dem Moment, in dem er beginnt, gewerblich tätig zu werden, auch ein Gewerbe anzumelden hat, also mit dem ersten eigenen Kunden oder ersten eigenen Partner, denn an dieser Stelle beginnt die Absicht, Gewinn zu erzielen.
© 08.2008 by Norbert Warnke
Hinweis: Siehe auch Pressemitteilung von Rechtsanwalt Guido Busko zum Thema
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