Sozialwesen – siecht es noch oder ist es schon tot?

Von mehr oder weniger grossen Problemen hört man bereits seit einigen Jahren immer wieder. Besonders in der letzten Zeit häufen sich diese Meldungen jedoch und immer mehr berichten auch die Medien über besonders unverständliche Verfahrensweisen und Handlungen durch Institutionen, die eigentlich dazu da sein sollten, schuldlos in Not geratene Bürger vor dem Fall in tiefe soziale Löcher zu bewahren. Mittlerweile sind die gleichen Institutionen teilweise sogar dazu übergegangen, diese Löcher zu vertiefen und statt eines hilfreichen Geländers Bürgern den Schubs hinein zu bieten. Zwar ist es nicht Aufgabe dieser Institutionen, Bürger in Löcher zu schubsen, doch wenn die Vorschriften es irgendwie erlauben, macht man doch gern mal Gebrauch von dieser Möglichkeit. Natürlich möchte man die Allgemeinheit schützen, bedenkt aber nicht, dass auch diejenigen ein Teil jener zuschützenden Allgemeinheit sind, die man da schubst.

Aber auch solche Berichte finden vermehrt den Weg in die Medien, die vor bösen und arbeitsunwilligen Schmarotzern warnen, die auf Kosten der Allgemeinheit ein schönes Leben führen. Berichte über den frechsten Arbeitslosen machen die Runde und Talkshows führen einen Faulenzer nach dem anderen im TV Programm vor. Ja, vor diesen Elementen muss die Gesellschaft geschützt werden, nur wo genau ist die Grenze und wen betrifft es überhaupt? Sind es wirklich nur diese dem Broterwerb nicht sonderlich zugetanen Randgruppen, die durch Entscheidungen zum Schutz der Allgemeinheit unerfreuliche Auswirkungen zu spüren bekommen, die sie schliesslich durch ihr eigenes Fehlverhalten auch verdient haben?

Nehmen wir doch einfach mal jene Menschen, die in Vollzeit arbeiten gehen und den weitaus grössten Teil ihres Lebensunterhalts und den für ihre Familien selbst durch eigene harte Arbeit erwirtschaften. Menschen, die mit Billiglöhnen unterhalb der Armutsgrenze abgespeist keine andere Möglichkeit haben, als sich zusätzlich noch ein paar Euro Unterstützung zu holen. So der Fall eines Familienvaters, der trotz Vollbeschäftigung monatlich rund 70 Euro Unterstützung benötigt und nun die Aufforderung erhielt, wegen einer um nur 16 Euro zu hohen Miete bis zum Jahresende eine günstigere Wohnung finden zu müssen. Medienberichte sprechen aktuell und allein in Berlin von einer fünfstelligen Zahl von Aufforderungen, bis zum Ende des Jahres die Wohnung wechseln zu müssen. Aufforderungen dieser Art gingen nicht nur an Langzeitarbeitslose, sondern auch an Vollbeschäftigte, Schwerbehinderte, chronisch Kranke Menschen und Rentner.

Im Ergebnis ist der Wohnungsmarkt in Berlin, was günstigen Wohnraum betrifft, wie leergefegt. Was im Rahmen der für Berlin geltenden Warmmiete angeboten wird, ist nicht selten in sehr schlechtem Zustand, renovierungsbedürftig, verschmutzt und mit Mängeln aller Art behaftet. Die Nachfrage bestimmt das Angebot und wenn dieses weit kleiner ist als die Masse derer, die unter Zeitdruck händeringend suchen, scheint für viele das letzte Loch noch besser als ein Platz unter der Brücke angesichts des nahenden Winters. Die Auswirkungen spüren allerdings auch die Wohnungssuchenden, die mit alledem direkt eigentlich gar nichts zu tun haben und aus diesem oder jenem Grund einfach nur eine bezahlbare Wohnung suchen, bei leergefegtem Markt aber nur schwer finden. So mager wie jetzt war das Wohnungsangebot in Berlin bereits seit vielen Jahren nicht mehr.

Dabei gibt es auch den umgekehrten Fall, wie bei einer Rentnerin und Witwe eines Unternehmers, die aus einer unsicheren Wohnung in eine sicherere und günstigere ziehen wollte, aber nicht durfte. Nach mehreren Einbruchsversuchen in ihre im Erdgeschoss gelegene Wohnung hatte die Frau tatsächlich eine Wohnung gefunden, die nicht nur sicherer (Hochparterre) war, sondern auch noch etwas grösser, deutlich heller und in der Miete auch noch deutlich günstiger war. Dennoch wurde der Frau der Umzug trotz ärztlichem Gutachten und trotz Widerspruch verwehrt. In der Begründung hiess es einfach, sie hätte doch eine Wohnung, die von der Miete her im Rahmen läge und es gäbe keinen Grund für einen Umzug. Das Pech der Dame: Wegen der als langjährige Hausfrau und Mutter etwas zu kleinen Rente ist sie auf eine kleine zusätzliche Unterstützung angewiesen und hat nun kein Recht mehr auf die eigentlich verfassungsmässig garantierte Freizügigkeit der Wohnung.

Auch Unternehmen und Familien kann der Hammer der Ämter mit voller Wucht treffen. So einem Unternehmer, der trotz guter Auftragslage seinen Handwerksbetrieb mit mehreren Angestellten wegen hoher Aussenstände durch zahlungsunwillige Kunden schliessen musste. Ohne Arbeitslosenversicherung blieb nur der sofortige Fall ins Arbeitslosengeld 2 und damit die Mithaftung der Ehefrau durch Unterhaltspflicht. Nun hatte auch die Ehefrau einen eigenen kleinen Dienstleistungsbetrieb mit mehreren Angestellten, den sie jedoch nach Ausrechnung des Familienbedarfs nicht mehr hätte weiterführen können. Um wenigstens den Betrieb der Frau zu retten, trennte sich die Familie, zu der noch ein Kind gehört. Dennoch war alles so sehr aus den Fugen, dass auch der Betrieb der Frau nicht mehr weitergeführt werden konnte. Im Ergebnis ist die Familie getrennt, zwei Betriebe mit insgesamt über 10 Angestellten sind vernichtet und beide arbeiten nur noch geringfügig, da zu allem Überfluss auch noch die Schuldenfalle kräftig zugeschnappt ist.

Dann war da noch eine langjährige Modedesignerin und Boutiquebesitzerin, die eigentlich ihren Ruhestand in Ruhe verbringen und sich mit Nebenerwerb im Modebereich ein zusätzliches Taschengeld schaffen wollte. Leider schnappte auch hier die Falle gnadenlos zu, denn die Rente war knapp unter dem Limit und aus der eigentlich nur für eine kurze Übergangsphase angedachten Unterstützung wurde durch amtliche Entscheidung die so genannte Grundsicherung, und zwar dauerhaft und mit der ausdrücklichen Vorgabe, dass jeglicher Nebenerwerb ausdrücklich verboten sei. Ein umfangreicher Warenbestand zählte als Vermögen, dessen Verkauf hätte als Einkommen die sofortige Einstellung der Unterstützung zur Folge. Die leihweise Überweisung des Sohnes, um eine bereits fällige Rechnung noch einigermassen pünktlich bezahlen zu können, wurde als Einkommen gezählt und von der Unterstützung des Folgemonats abgezogen. Die Frau, die ihr Leben lang ihr Leben in die eigenen Hände genommen hatte, verstarb nur wenige Monate später verbittert und ohne Recht am eigenen Leben.

Dies sind alles Fälle, in denen nicht arbeitsscheue Langzeitarbeitslose eine Hauptrolle spielen, sondern Menschen, die ihr Leben lang aktiv im Leben gestanden und auch etwas erreicht hatten. Gemeinsam hatten sie nur das gleiche Pech, das heutzutage jeden treffen kann, nämlich ohne eigenes Verschulden in eine Situation geraten zu sein, zeitweise Unterstützung in Anspruch nehmen zu müssen und dafür nun in den Mühlen ebendieser Unterstützung gefangen zu sein. Statt die erhoffte Unterstützung zu finden, aus der schon unangenehmen Situation wieder hinausgelangen zu können, fanden sie nur Gängeleien und wurden dauerhaft an diese Unterstützung gefesselt, die sie eigentlich schnell wieder überwinden wollten.

Hier läuft doch einiges schief. Statt Notsituationen überwinden zu helfen, werden sie zementiert und statt Schaden zu begrenzen, noch weitere Schäden angerichtet. Statt die Wirtschaftskraft der Betroffenen wiederherzustellen, wird sie dauerhaft vernichtet. Statt wieder selbst ihren Beitrag leisten zu können, sind Menschen dazu verdammt, von Beiträgen derer leben zu müssen, die sich jederzeit ebenfalls in der gleichen Falle verstricken können. Gleichzeitig bekommen andere Menschen, die seit vielen Jahren nicht gearbeitet haben und schon die dritte Wohnung versoffen haben, noch eine vierte und Menschen, die nachweisbar nicht arbeiten wollen, eine sinnlose und teure Massnahme nach der anderen verpasst, die sie aber nicht wieder in Lohn und Brot bringt.

Chancen und Möglichkeiten müssen gerechter verteilt werden und vor allem diejenigen erreichen, die noch etwas daraus machen können und das auch wollen!

© 09.2011 by Norbert Warnke

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