Arbeiten Sie nicht mit Duft-Vergleichslisten

Die Arbeit mit Vergleichslisten zwischen bekannten Markenparfums und ähnlichen Düften anderer Anbieter ist sowohl markenrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich nicht zulässig und kann für den Anwender sehr teuer werden. Bereits vor Jahren gab es immer wieder viele Fälle, in denen Vertriebspartner von Kosmetik- und Parfumanbietern nach Nutzung solcher Vergleichslisten durch Anwälte von Markeninhabern abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden. In einigen Fällen kam es auch zu so genannten einstweiligen Verfügungen und in nahezu allen Fällen waren vierstellige, in Einzelfällen sogar fünfstellige Kosten zu tragen. Arbeiten Sie nicht mit Duft-Vergleichslisten weiterlesen