Vorsicht vor anonymen Anstiftern

In mancher Menschen Köpfe scheint das Unrechtsbewusstsein leider etwas verkümmert zu sein. Andere wissen es genau, wie sehr sie im Unrecht sind und agieren deshalb ganz bewusst anonym und oft über im Ausland gehostete Internetangebote, auf denen sie für Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland nicht verfolgbar sind. Aus dem vor Verfolgung sicheren Ausland stacheln sie allerdings oft genug in Deutschland unter eigenem Namen auftretende Personen dazu an, sich ihren Aussagen oder gar Aktionen anzuschliessen. Doch Vorsicht ist hier dringendst geboten.

Was jemand, der bewusst anonym aus dem Ausland agiert, von dort aus offenbar straflos tut, bedeutet dies noch lange nicht, dass es sich um straffreie oder gar legale Dinge handelt. Vielmehr machen sich auch die Anonymen im Ausland durchaus strafbar und handeln illegal, sind nur leider äusserst schwer zu belangen, weil man weder ihre Namen kennt, noch an die auf ausländischen Servern liegenden Nachweise herankommt.

Strafbare Handlungen aus dem Ausland können vielfältige Formen annehmen. So fallen sowohl Geschäfte darunter, die hierzulande als Schneeballsystem oder Betrug, Geldwäsche oder sonstiges strafbar sind, als auch Rufmordkampagnen gegen Personen und Unternehmen in Deutschland. Während die Anstifter im Ausland sich ganz bewusst der Strafverfolgung in Deutschland entziehen, sind die Angestifteten jedoch schon greifbar für die deutschen Strafverfolgungsbehörden und auch für zivilrechtliche Ansprüche etwaiger Geschädigter.

Immer wieder werden so unbedarfte und leichtgläubige Personen von anonymen Personen dazu angestiftet, sich strafbar zu machen, indem man ihnen erklärt, ihre Handlungen wären von der „freien Meinungsäusserung“ gedeckt oder die Geschäfte wären legal, sonst gäbe es sie schliesslich gar nicht. Dies ist jedoch zum einen ein gefährlicher Trugschluss und zum anderen werden in besonders gewissenloser Weise gutgläubige Menschen verheizt, die ihre Köpfe für die Anonymen hinhalten oder gar im Auftrag und zum Vorteil der anonymen Hinterleute rechtswidrige Geschäfte betreiben.

Vorsicht ist immer dann angebracht, wenn Personen, die weder namentlich und mit Anschrift bekannt sind und diese auch noch über Internetangebote aus dem Ausland arbeiten. Die Justiz als auch eventuelle Geschädigte greifen sich, wen sie bekommen kann, und das werden dann diejenigen sein, die allzu gutgläubig auf anonyme Anstifter hereingefallen sind, denen im Ausland kaum etwas passieren kann, zumal man nicht einmal deren Namen kennt.

Lassen Sie sich besser niemals von Menschen, die Sie nicht kennen und die eh vor allen Repressalien sicher sind, zu irgendwelchen rechtswidrigen Dingen anstiften. Wer die Wahrheit sagt und im rechtlich zulässigen Rahmen bleibt, hat nichts zu befürchten und steht auch mit seinem eigenen Namen mit voller Anschrift für das ein, was er sagt, schreibt oder tut. Wer sich bewusst im Halbdunkel verbirgt, der tut dies nicht ohne Grund und wer sich darauf einlässt, für anonyme Feiglinge den eigenen Kopf und Namen hinzuhalten, riskiert leider sehr böse und sehr teure Überraschungen, wird womöglich selbst zum Straftäter. Gehen Sie dieses grosse Risiko nicht ein, denn es lohnt sich nicht für Sie, allenfalls für die Anstifter.

© 10.2008 by Norbert Warnke

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