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FE.N zieht Klage gegen ehemaligen Depotpartner zurück

20. Januar 2010 | Von admin | Kategorie: Branchen News, Unternehmen

jeansgerichtNetwork Karriere berichtet: „Der Depot-Widerruf ist begründet!“ – so hieß es gestern aus dem Munde eines Richters beim Amtsgericht Ibbenbüren in einem Verfahren Fashion europe.net gegen einen ehemaligen FE.N-Depotpartner. Dieser hatte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und argumentiert, nach § 355 BGB aus § 505 Abs. 1 Nr. 3 BGB sei er berechtigt, sein Depot rückabzuwickeln, da er nie über ein Widerrufsrecht belehrt worden sei.

Das AG Ibbenbüren folgt mit dieser Einschätzung dem Landgericht Oldenburg, AZ 16 0 188/09, vom 30. Juni 2009. In der Verhandlung wurden die ehemaligen Depotpartner von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Buchmüller, Kanzlei Brandi, Gütersloh, FE.N von seinem Anwalt Arnold Eilers, Wiesmoor, vertreten. Das Scharmützel endete, indem FE.N seine Klage gegen die Ex-Depotpartner zurückzog.

>>> Quelle: Network Karriere

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