Flyer: Kleinunternehmen von der Buchführungspflicht befreit
Juli 28, 2010 in Business, Pressemitteilungen von Redaktion
Einen Überblick über Voraussetzungen und Folgen der Befreiung von Kleinunternehmern von der Buchführungspflicht gibt ein aktueller Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Mit Inkrafttreten der Reform des Bilanzrechts im Mai 2009 sind Kleinunternehmer durch den neu eingefügten Paragraph 241 a HGB unter bestimmten Voraussetzungen von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit.
Der Flyer informiert über steuerrechtliche Buchführungspflichten, weist auf Besonderheiten für Gründer hin und listet Vor- und Nachteile der Befreiung auf. Der Flyer kann bei der Handwerkskammer Mannheim, Stefanie Oser unter Tel. 0621/18002-105 oder per E-Mail: oser[at]hwk-mannheim.de kostenfrei abgerufen werden.
(lifepr) Mannheim, 26.07.2010





a)
Korrekte Website-URL:
http://www.hwk-mannheim.de
In der angegebenene E-Mail fehlt also ein Bindestrich
b)
Kleinunternehmerregelung
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
Wer das macht, verzichtet auf die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, also zum “Gegenrechnen” der Mehrwertsteuer bei geschäftlichen Einkäufen und Anschaffungen, was ja als das eigentliche Potential einer Selbstständigkeit gilt, gerade in Kreisen von Nichtgeschäftsgewohnten, in denen MLM-Systeme ihre Vertriebspartner bevorzugt suchen…
MLM-Systeme suchen nicht bevorzugt nach Umsatzsteuerpflichtigen. Davon haben sie ja nichts!
Für Einsteiger ist die Kleinunternehmerregelung meist weit günstiger und erfordert auch weniger Aufwand, schon bei der Buchführung. Gegenrechnen lohnt sich bei kleinen Umsätzen meist noch nicht, denn es gleicht sich schliesslich wieder aus, da man auch keine Umsatzsteuer abführen muss.
Was mehr Vorteile bringt, muss jeder vorher abwägen und sich dann entscheiden. Meist ist für Einsteiger die Kleinunternehmerregelung besser geeignet und die meisten MLM Vertriebspartner erhalten ihre Provision nach dieser Regelung ohne Umsatzsteuer ausgezahlt.