Flyer: Kleinunternehmen von der Buchführungspflicht befreit

Juli 28, 2010 in Business, Pressemitteilungen von Redaktion

Einen Überblick über Voraussetzungen und Folgen der Befreiung von Kleinunternehmern von der Buchführungspflicht gibt ein aktueller Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Mit Inkrafttreten der Reform des Bilanzrechts im Mai 2009 sind Kleinunternehmer durch den neu eingefügten Paragraph 241 a HGB unter bestimmten Voraussetzungen von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit.

Der Flyer informiert über steuerrechtliche Buchführungspflichten, weist auf Besonderheiten für Gründer hin und listet Vor- und Nachteile der Befreiung auf. Der Flyer kann bei der Handwerkskammer Mannheim, Stefanie Oser unter Tel. 0621/18002-105 oder per E-Mail: oser[at]hwk-mannheim.de kostenfrei abgerufen werden.

(lifepr) Mannheim, 26.07.2010

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