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Abmahnung auch per eMail gültig

7. Februar 2010 | Von admin | Kategorie: Aktuelles, Rechtliches

abmahnungNach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (312 O 142/09) sind Abmahnungen nicht nur per Fax oder Post, sondern auch per E-Mail möglich und gelten als zugegangen auch wenn keine tatsächliche Kenntnisnahme des Abgemahnten vorliegt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass auch eine Abmahnung per E-Mail, die durch eine Firewall abgefangen wird, als zugegangen beurteilt werden muss. Die Email in der Firewall sei im Machtbereich Abgemahnten angekommen und gelte als zugegangen, weil unter normalen Umständen damit gerechnet werden konnte, dass die Email zur Kenntnis genommen werden würde. Das Risiko eines Verlustes liegt allein beim Abgemahnten.
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