Das gegen den Spielehersteller Electronic Arts im November 2011 eingeleitete Unterlassungsverfahren des vzbv-Projektes „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ konnte erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Stein des Anstoßes war eine Protestwelle innerhalb der Spieler-Community. Der Ärger war groß, denn ohne Vorankündigung verlangte Electronic Arts, dass sich die Nutzer des Spiels Battlefield 3 eine Zusatzsoftware aus dem Internet herunter laden sollen, um das Spiel überhaupt nutzen zu können. Spieleverpackungen enthalten jetzt Informationen über erforderlichen Internetzugang und Zusatzsoftware. http://www.vzbv.de/9535.htm
