Förderung der Altersteilzeit läuft aus

Zuschuss nur noch für Altersteilzeitmodelle möglich, die vor dem 01.01.2010 beginnen oder begonnen haben
Zum Ende des Jahres läuft die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit aus. Die Erstattung der Aufstockungsbeträge durch die Arbeitsagentur kann nur noch dann gezahlt werden, wenn die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen hat, meldet die Karlsruher Arbeitsagentur.
Arbeitgeber, die nicht auf die Förderung verzichten wollen, sollten ihre Anträge deshalb möglichst schnell einreichen. Auf Unterstützung dürfen sie dann hoffen, wenn der frei gewordene Platz mit einem Arbeitslosen besetzt oder eine Auszubildende oder ein Auszubildender übernommen wird. Kleinstbetriebe können den frei gewordenen Platz auch mit einem neuen Auszubildenden besetzen.
Quelle: (lifepr) Nürnberg, 23.11.2009
