Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Neuberechnungen der Hartz 4 Regelsätze notwendig sind. Für die Ausarbeitung ist der Stichtag 01. Januar 2011 angegeben, bis dahin müssen die Regelsätze transparenter und übersichtlicher gestaltet sein. Nun ist die Katze aus dem Sack. Die Koalition hat beschlossen, dass Hartz 4 Empfänger künftig monatlich fünf Euro mehr im Geldbeutel haben. Die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen teilte dies nach einem Treffen mit Spitzenpolitikern in Berlin mit.
Von bisher 359,00 € wird der Regelsatz auf 364,00 € monatlich angehoben. Die Neuberechnung beruht auf der Grundlage von Berechnungen des Statistischen Bundesamtes und sind angelehnt an die Löhnen der Niedrigverdiener. Ausgaben für Genussmittel (Tabak und Alkohol) werden nicht mehr berücksichtigt, da sie für die Existenzsicherung nicht notwendig sind. Dafür waren im alten Regelsatz ca. 20,00 € veranschlagt.
Für Kinder bleiben die Sätze unverändert. Die Regelsätze für Kinder hätten nach neuster Berechnung des Statistischen Bundesamtes sogar sinken müssen. Die Koalition entschied die Sätze für Kinder nicht zu senken. Nach der BVG Entscheidung im Februar waren gerade für Kinder höhere Leistungen diskutiert und vielfach auch gefordert worden. Unveränderte Regelsätze so zu verkaufen, dass man froh sein könne, keine Senkung hinnehmen zu müssen, ist ein Schlag ins Gesicht jeder betroffenen Familie.
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