
Im Dezember vergangenen Jahres hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2009 zugestimmt. Danach können Arbeitgeber schon rückwirkend ab 2008 jedem Arbeitnehmer bis zu 500 €uro je Kalenderjahr für die betriebliche Gesundheitsförderung steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Massnahmen im Betrieb oder ausserhalb durchgeführt werden. Der Arbeitgeber könne seinen Beschäftigten die entsprechenden Beiträge sogar direkt bar auszahlen, was besonders interessant für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich selbst eigene Gesundheitsprogramme oder Vorsorgeangebote nicht leisten können. Über die neue Förderungsmöglichkeit können auch sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steuerfrei externe Leistungen zur Gesundheitsförderung anbieten.
Gefördert werden könnten bestimmte Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Beschäftigten verbessern. Dazu gehörten besonders Massnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates oder die Bereitstellung gesundheitsgerechter betrieblicher Gemeinschaftsverpflegung und alle Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt werden. Ausgenommen seien allerdings Beiträge für Fitness-Studios oder Sportvereine.
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