
Schranken für Pressefreiheit bei Kollision mit Grundrechten
Die freie Presse ist als Wesenselement eines freiheitlichen Staates unentbehrlich“, erklärte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, am Freitag auf einer Keynote-Rede auf dem Kommunikationskongress 2009 Berlin. In Deutschland ist die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit und der Rundfunkfreiheit seit Inkrafttreten des Grundgesetzes in Artikel 5 Absatz 1 verankert. Der Artikel ist bis heute unverändert. Die darin zugesicherte Freiheit sei aber nicht schrankenlos, betonte Papier. Solche Schranken finden sich etwa in den allgemeinen Grundrechten.
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