
Wenn der Allgemeinmediziner nicht weiterhilft, können auch Heilpraktiker-Besuche für privat Versicherte erstattet werden. Immer mehr Menschen schwören auf Naturheilkunde als Alternative zum Besuch beim Allgemeinmediziner. Auch die privaten Krankenversicherungen haben diesen Trend bemerkt und bieten ihren Kunden die Erstattung alternativmedizinischer Behandlungen an. Die Patienten sollten sich allerdings genau mit den unterschiedlichen Versicherungstarifen vertraut machen. Das Internetportal private-krankenversicherung.de stellt die verschiedenen Leistungen vor. Die Naturheilkunde ist längst nicht mehr als Hokuspokus verpönt und muss laut jüngstem Entscheid des Landgerichts Münster als versicherungswürdige Behandlungsmethode anerkannt werden.
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