
(lifepr) München, 04.05.2009 – Den Satz kennt jeder: „Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.“ Bei einem Paar Socken kann der Kaufi nteressent mit diesem Risiko sicher leben, aber was soll er tun, wenn es um teurere und komplexere Produkte geht – etwa ein Notebook? Die neue CHIP Test & Kauf gibt Antwort auf Fragen wie diese. Das Verbrauchermagazin für die digitale Welt zeigt in seiner aktuellen Titelstory, auf welche Rechte sich Kunden bei Einkäufen in Ladengeschäften oder im Internet berufen können.
Im an sich starken deutschen Verbraucherrecht wimmelt es von Ausnahmen, Vorbedingungen und Spitzfi ndigkeiten, die dem juristischen Laien das Leben schwer machen. So verwechseln viele Kunden häufi g Garantie und Gewährleistung: Während die Garantie nur ein freiwilliges Angebot des Herstellers ist, haftet der Verkäufer bei Neuwaren zwei Jahre lang für den einwandfreien Zustand der Ware.
Wachsender Beliebtheit erfreut sich der Trick mit dem Nutzungsentgelt: CHIP Test & Kauf schildert den Fall einer Kundin, deren Digitalkamera nach einem Jahr den Geist aufgab. Der Händler ersetzte zwar das Gerät, forderte aber ein Entgelt für die zwölfmonatige Nutzung der alten Kamera – zu Unrecht, wie das Verbrauchermagazin schreibt.
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