Ein seit 2009 anhängiger Rechtsstreit mehrerer Handelsvertreter gegen ihr Partnerunternehmen wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Mai 2011 (Az. VIII ZR 10/10) geklärt. Die Kläger waren Handelsvertreter eines Unternehmens, das Finanzprodukte vertreibt und erhielten von jenem Unternehmen unter Anderem auch Werbemittel, Visitenkarten, Briefpapier und eine Vertriebssoftware, für die ein monatlich zu entrichtendes Entgelt zu entrichten war. >>> Komplette Meldung: http://nowa.biz…
