Vorsicht – Zweifelhafte Domainangebote

Domains mit guten Namen sind als besonders effektiv bekannt, wenn es darum geht, im Internet gefunden zu werden. Allerdings bergen auch Domainnamen verschiedene Risiken, die teilweise relativ unbekannt sind. Begehrt sind vor allem Domainnamen, die den Inhalt auf den ersten Blick erkennbar machen und diese enthalten nicht selten geschützte Markennamen, sind rechtlich also durch den Markenrechtsinhaber genehmigungspflichtig.

Gerade im Handel und Vertriebsbereich nutzen vermehrt unabhängige Vertriebspartner bekannter Unternehmen den markenrechtlich geschützten Namen ihres Partnerunternehmens, und zwar oft, ohne hierfür vorher um Genehmigung zu bitten. Dabei schliessen manche Vertriebspartnerverträge sowohl die Verwendung des geschützten Namens als auch das Auftreten der Partner im Namen des Unternehmens bereits im Vorfeld aus. Wer unbefugt oder gar vertragswidrig geschützte Namen nutzt, riskiert also im günstigsten Fall das Verbot der Verwendung bzw. die Aufforderung, die möglicherweise bereits erfolgreich genutzte Domain umgehend zu löschen bzw. an das Unternehmen zu übertragen.

Rechtlich wäre hier sogar noch einiges mehr möglich wie beispielsweise vertragliche oder anwaltliche Abmahnung, Unterlassungsklage bis hin zur fristlosen Kündigung der Beraterschaft. Dass alle vorher in ein solches Projekt investierte Arbeit sowie Kosten dann vergeblich waren, ist eine weitere bittere Pille, die man dann zähneknirschend schlucken muss.

Immer wieder machen auch dubiose Domein-Angebote die Runde. Hier haben vermeintlich findige Personen sich bereits früh freie Namen gesichert und versuchen diese dann später für gutes Geld zu verkaufen. Auch hier kann man nur zu grosser Vorsicht raten, denn wer eine solche Domain kauft und verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein, erlebt später möglicherweise eine böse Überraschung. Eine Domain von jemand zu kaufen, der zu ihrer Nutzung nicht berechtigt ist, bringt auch dem Käufer nicht das Recht zur Nutzung.

Rechte an Markennamen hat laut Markenrecht nur der Inhaber einer Marke. Wer sich auf sicherem Terrain bewegen möchte, kommt nicht umhin, sich vorher eine schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers geben zu lassen. Selbst wenn der Verkäufer einer solchen Domain berechtigt ist, diese zu nutzen, geht diese Berechtigung nicht automatisch auf den Käufer über. Hier ist immer eine Genehmigung des Markeninhabers erforderlich. Nur der Markeninhaber bestimmt darüber, wer seine geschützten Markennamen (Unternehmensname oder Produkt) verwenden darf und in welchem Umfang.

Der beste Rat ist hier: Kaufen Sie nicht einfach angebotene Domains, sondern klären zuallererst, ob diese nach dem Kauf überhaupt verwendet werden dürfen. Nehmen Sie unbedingt vor einem Kauf Kontakt mit dem Markeninhaber (meist das Partnerunternehmen) auf und fragen Sie dort nach. Sollte Ihnen die Verwendung genehmigt werden, achten Sie darauf, dass Sie die Genehmigung schriftlich erhalten.

© 04.2011 Norbert Warnke für nowa.biz

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