
Der Bundesverband Direktvertrieb e. V. hat den Richtlinien-Entwurf für ein neues Verbrauchervertragsrecht, begrüsst. Nach Einschätzung des Bundesverbandes bedeutet die von der EU-Kommission nun in Aussicht gestellte Neuordnung des europäischen Verbraucherrechts eine Stärkung des Direktvertriebs. Wolfgang Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes hierzu: „Der jetzt vorliegende Entwurf für das neue Verbrauchervertragsrecht folgt in vielen Punkten unseren im vergangenen Jahr vorgetragenen Forderungen. Insbesondere begrüßen wir es, dass die EU-Kommission den Direktvertrieb keinerlei Beschränkungen unterwirft“.
Hatte es bisher in Sachen Verbraucherschutz nur Mindeststandards gegeben, soll das Verbraucherrecht aufgrund der nun geplanten Harmonisierung abschliessend und EU-weit geregelt werden. Ziel der Kommission ist die Angleichung einer Vielzahl unterschiedlicher Verbraucherschutzvorschriften in den EU Mitgliedsstaaten. Um den Binnenmarkt zu stärken, sollen Kunden in der gesamten EU die gleichen Rechte erhalten. Auch die so genannte Haustür-Richtlinie, die Geschäftsabschlüsse im Direktvertrieb regelt, aber in ihrer jetzigen Fassung noch aus dem Jahr 1985 stammt, soll nach dem Willen der EU-Kommission im Rahmen der Harmonisierung modernisiert werden.
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