
Verträge aller Art solte man sich immer grundsätzlich in Ruhe durchlesen. Bei schwer oder unverständlichen Ausführungen am Besten mit dem Vertragspartner den Vertrag Punkt für Punkt durchgehen, wie die Auslegung jeweils zu verstehen ist. Sind Aspekte und Auslegungen unakzeptabel oder gefallen nicht, bleibt nur die Möglichkeit, den Vertrag nicht einzugehen, denn einmal unterschrieben hat man sich mit allen Punkten schriftlich und verbindlich mit den Inhalten einverstanden erklärt. Deshalb sollten Verträge grundsätzlich erst dann unterschrieben werden, wenn auch beide Partner vollends zufrieden sind. Es bringt nichts, Verträge zu unterschreiben, die später zu Problemen führen können und es bringt später auch nichts, sich darauf zu berufen, die Punkte nicht gekannt zu haben.
Ein Geschäft zu beginnen und zu betreiben ist kein Glückspiel, sondern eine gewerbliche Handlung, die eine gewisse Portion kaufmännisches Denken erfordert. Der Kaufmann prüft ein Angebot genau, kalkuliert es durch, wägt Vor- und Nachteile gegeneinander ab, prüft vor allem die möglichen Nachteile und entscheidet sich erst dann, also nach gründlicher Prüfung, ob er eine vertragliche Verpflichtung eingeht oder es lieber lässt. An diesen Punkten zeigt sich, wer das Zeug zum Unternehmer hat oder wer halt nur ein Zocker ist.
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© 2008 by Norbert Warnke
