
In einer Stellungnahme Stellungnahme erteilte der Bundesrats am 6. März der aktuellen EU-Verbraucherrechtsrichtlinie eine deutliche Absage. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Fassung würde zu spürbaren Verschlechterungen im deutschen Verbraucherschutzrecht führen und der Bundesrat benennt zahlreiche Kritikpunkte, welche erhebliche Änderungen fordern.
Der aktuelle soll zu weitreichenden Befugnisse der EU auch bei nationalen Verbraucherrechten führen, die Mitgliedstaaten müssten ihr innerstaatliches Recht an die gemeinsame Richtlinie anpassen und dürften keine weiterführenden oder abweichenden Verbraucherschutzrechte erlassen. In Deutschland müssten z. B. einige wichtige Regelungen für den Versandhandel und Rechte für Onlinehandel oder bei telefonisch geschlossenen Verträgen auf deutlich niedrigerem Niveau festgeschrieben werden. Verschlechterungen drohen auch im Gewährleistungsrecht und beim Schutz vor unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
>>> Absage an schwaches EU Verbraucherrecht!
