
Der Bundesrat hat einige Gesetze auf den Weg gebracht, welche die Rechte von Verbrauchern deutlich stärken. Unter anderem wurde eine höhere Entschädigung bei Zugverspätungen beschlossen und lästige Telefonwerbung stark eingeschränkt. Auch telefonisch abgeschlossene Verträge werden künftig nicht mehr ohne weiteres rechtsverbindlich gültig sein.
So erhalten Bahnreisende bei größeren Zugverspätungen nun ein gesetzliches Recht auf Entschädigung. Beispielsweise werden ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises, ab zwei Stunden 50 Prozent erstattet. Auch vor lästiger Telefonwerbung werden Verbraucher nun besser geschützt.Verstösse gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe können nun mit Strafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch dürfen Call Center ihre Rufnummer nun nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10.000 Euro Geldbusse. Für Verbraucher, die telefonisch Verträge abgeschlossen haben, sind nun leichtere Ausstiege aus diesen Verträgen möglich.
>>> Bundesrat stärkt Verbraucher!
