
Am 30.12.2008 trat das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Die Novelle des UWG enthält einige wesentliche Neuerungen für das Recht der Werbung, besonders gegenüber Verbrauchern. So werden in einer sogenannten „schwarze Liste“ dreissig unzulässige geschäftliche Handlungen ausdrücklich und beispielhaft aufgeführt und die sogenannte „Bagatellschwelle“ künftig nur noch in Ausnahmefällen eine Rolle spielen.
Da künftig nicht nur reine Wettbewerbshandlungen sanktioniert werden, sondern auch allgemein geschäftliche Handlungen, also auch solche, die erst nach Vertragsabschluss getätigt werden, bietet die Neufassung des UWG Raum für eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, Mitbewerber für Verstösse abzumahnen. Grund genug für jeden Unternehmer, sich vor allem mit den neuen und überarbeiteten Inhalten des UWG schnellstmöglich vertraut zu machen.
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