
Düsseldorf, 15.09.2009 – Da steht man nun mit gepackten Koffern am Flughafen und bekommt vom gestressten Personal mitgeteilt, dass der Flug gerade annulliert wurde. Auf ein ungläubiges Staunen folgt meist der Ärger über den Zeitverlust und die Frage nach Ausgleichszahlungen. Falls die gesetzlich geregelten Entschädigungen nicht freiwillig oder vollständig von der Fluggesellschaft gezahlt werden, muss der Reisende klagen. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann er zwischen dem für den Abflugort oder dem für den Ankunftsort zuständigen Gericht wählen. Der EuGH hat dem Reisenden ein Wahlrecht für das Gericht eingeräumt. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung mit der engen Verknüpfung der vertraglich zu erbringenden Hauptdienstleistung, also dem Flugtransport, mit dem Ort des Abflugs und der Ankunft des Flugzeugs, erläutern ARAG Experten (EuGH, Az.: C-204/08).
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