
Nachdem das Kabinett den Entwurf des Bundesverkehrsministers zur Erneuerung des Bußgeldkatalogs verabschiedet hat, sollen Verkehrsrowdys jetzt verstärkt zur Kasse gebeten werden. ARAG Experten sagen, welcher Tatbestand jetzt wie viel kostet
(lifepr) Düsseldorf, 26.01.2009 – Das geänderte Straßenverkehrsgesetz sieht nach Auskunft der ARAG Experten durchgängig höhere Bußgelder für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor. Wer in der Vergangenheit beispielsweise zwischen 21 und 25 km/h zu schnell außerhalb einer geschlossenen Ortschaft unterwegs war, kam mit 50 Euro noch verhältnismäßig glimpflich davon; ab sofort wird die übermäßige Eile mit 80 Euro bestraft. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft (erlaubt sind 50 km/h!) mit mehr als 110 Sachen geblitzt wird, muss jetzt mit einem Bußgeld von 680 Euro rechnen. Im vergangenen Jahr wurde eine derartige Raserei noch mit 425 Euro geahndet.
Die neuen Bußgelder für das Drängeln auf der Autobahn errechnen sich aus dem gemessenen Abstand und der gefahrenen Geschwindigkeit. Je geringer der Abstand und je höher das Tempo, desto teurer wird’s. Auch das Missachten einer roten Ampel ist laut ARAG Experten jetzt teurer. Das simple überfahren einer roten Ampel kostet demnach 90 Euro. Zeigt die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, bitten die Ordnungshüter mit 200 Euro zur Kasse, statt früher mit 125 Euro.
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