
Servicebetreiber haften für Äußerungen ihrer Kunden. Betreiber von Foren, Gästebüchern und Chats können für die Verbreitung falscher Tatsachen haftbar gemacht werden. Werden im Internet beleidigende, verleumdende oder falsche Tatsachen behauptet, kann das nicht nur für die Urheber der Äußerungen straf- oder zivilrechtliche Folgen haben, sondern auch für die Serviceanbieter.
Laut Teledienstgesetz ist der Serviceanbieter zwar nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen permanent zu überwachen, wenn er jedoch Kenntnis von einer rechtswidrigen Äusserung hat, muss er diese laut Gesetz sofort löschen. Weil eine Identifikation des Internetusers oft nur möglich ist, wenn Logfiles bestehen und die IP-Adresse des Users bekannt ist, werden in Deutschland nun vor allem Betreiber von Foren und anderen Online-Diensten in die Pflicht genommen, um rechtswidrige Äußerungen einzudämmen. Grundlage für die Rechtsprechung ist die Annahme, dass der Betreiber eines Gästebuches oder eines Forums sich fremde Einträge zu Eigen macht. Er haftet also, wenn diese beleidigend, falsch oder rechtswidrig sind.
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